Hohenruppersdorf


Gemeinde Hohenruppersdorf

Auszug aus der Marktordnung von 1861

Art. 1: Die auf dem Montage nach Cantate, am Tage Maria Heimsuchung, am Matthäus Aposteltag und am Thomastag angeordneten Jahrmärkte ist Jedermann berechtigt mit den im Verkehr gestatteten Waren zu beziehen. Fallen diese Tage auf einen Sonntag, so ist tags darauf der Jahrmarkt.
Art. 2: Der Ausschank von Getränken und das Verabreichen der warmen Speisen außer Frankfurther Würsteln wird am Marktplatz nicht gestattet.
Art. 3: Der Markt nimmt um 12 Uhr mittags den Anfang und endet mit der Abenddämmerung. Der Verkauf beim Kerzen- oder Lampenlicht ist verboten.
Art. 4: Die Verkäufer müssen ihre Marktbuden und Marktstände auf jenen Orten aufstellen, wie sie ihnen nach der Gattung Ihrer Ware und dem Raume von dem Gemeindevorstande oder seinen Beauftragten der Reihenfolge nach angewiesen werden.
Art. 5: Die Verkaufsbuden und Verkaufsstände haben von dem Pfarrhofe anzufangen, zwei Reihen zu bilden und nach Bedarf bis zum Hause Nr. 26 fortzulaufen. Der sogenannte Bindermarkt mit Fässern und übrigen Bindergeschirr wird in der Rathausgasse abgehalten. Die Waren sind in zwei Reihen vom Hause Nr. 35 bis 168 auf der Erde aufzustellen. Der mittlere Teil der Gasse zwischen den Ständen und den Binderwaren bleibt für das verkehrende Fuhrwerk frei. Die Pferde und sonstiges Zugvieh muß gehörig untergebracht werden und Wagen und Karren sind auf besonders zugewiesene Orten aufzustellen.
[…]
Art. 7: Schlechte Eßwaren und unreifes Obst ist vom Markt abzuschaffen.
Das Erwärmen der Marktbuden mittels Kohlen, deren Beleuchtung und das Übernachten darin wird nicht gestattet. Das Rauchen in demselben, sowie am Marktplatze ist strenge verboten. Der von dem Gemeindevorstande bestellte Kommissär mit der ihm beigegebenen Marktwache besorgt die Marktpolizei.

Das Spektrum der an den Markttagen vertretenen Handwerken und Händlern war groß: Die Aufzeichnung für das Jahr 1821 führt an: „Vermischter Warenhändler, Tuchhändler, Leinwandhändler, Eisenhändler, Tüchelhändler, Kurzer Warenhändler, Siebmacher, Weißhafner, Schwarzhafner, Lederhändler, Hutmacher, Kirschner, Schuhmacher, Seiler, Riemer, Kaufschneider, Klempner, Buchbinder, Wagner, einheimischer Faßbinder, Reifenbinder, Mährischer Binder, Büttelbinder, Bottichhändler, Schlosser, Zeugschmiede, Nagelschmied, Drechsler, Kammacher, Seifensieder, Tandler, Käsehändler, Bandelkramer, Einschlaghändler, Jude mit ordentlicher Hütte, Jude auf der Erde feilhabend.“  

Quelle: Karl Berthold, Hohenruppersdorfer Heimatbuch, Gänserndorf 1987, S. 196/97