Stadtbrände von 1752 und 1779
Am 21. März 1752 brach um die Mittagszeit im Haus Rudolfstraße 11 durch Überheizen eines Waschkessels Feuer aus, das durch starken Westwind in rasender Schnelligkeit um sich griff und in kurzer Zeit den ganzen Stadteil zwischen Rudolfstraße-Stadtmauer und Wiener Straße erfasste. Durch eine Drehung des Windes war auch der westliche Stadtteil bedroht. In der Not zogen die Mönche des Kapuzinerklosters mit dem als wundertätig verehrten Madonnenbild auf den Hauptplatz und segneten damit das Feuer, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. Es gelang tatsächlich, das Feuer einzudämmen, doch waren insgesamt 82 Bürgerhäuser, zahlreiche städtische Bauten (Stadthaus, Schule, Mesnerhaus u.a.), Teile der Pfarrkirche, der Pfarrhof und das Frauenkloster zerstört.
Das Wienerische Diarium berichtete am 25. März, dass "das ganze Städtlein bis auf etliche ... Häuser völlig in die Asche gelegt worden" sei. Trotz aller Rettungsversuche sei "nebst dem grossen Fürsten- oder Bischofshof, samt dem schönen Frauenkloster Ordinis S. Dominici" praktisch alles ein Raub der Flammen geworden; die Klosterfrauen hätten fast nichts retten retten können.
Der Schaden machte insgesamt 69.580 Gulden aus. Kaiser Franz I. Stephan bewilligte der Stadt 7000 Gulden für den Wiederaufbau. Um die Einkünfte zu heben, beschloss der Stadtrat aufgrund seines Gstättenrechts von den auf der Donau herabkommenden Bauhölzern Abgaben einzuheben. Um weiteres Umglück abzuwenden, gelobte die Stadt, alljährlich am Florianitag zu Ehren des Heiligen eine Messe zu feiern und der Prozession mit dem Gnadenbild der Kapuziner beizuwohnen.
Nur wenige Jahrzehnte später, am 18. Juli 1779, brach erneut ein Großbrand aus, der 79 Bürgerhäuser erfasste. Verursacht wurde er durch die Unvorsichtigkeit einquartierter Soldaten beim Hantieren mit Stroh im Haus des Schuhmachermeisters Kampiller in der Milchgasse 2. Diesmal betrug der Schaden 10.000 Gulden, eine Sammlung zugunsten der Betroffenen erbrachte 659 Gulden, die unter den ärmeren Hausbesitzern aufgeteilt wurden. Die Regierung bewilligte den Geschädigten eine dreijährige Befreiung von den allgemeinen Steuern.
(Quelle: O. Biack, Geschichte der Stadt Tulln, 1982, S. 136f.)