Wolfgang II. von Hofkirchen


*1.9.1555 bis †15.6.1611

Biographie

Wolfgang von Hofkirchen, Schlossherr in Drösiedl, gehörte im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts zu den führenden protestantischen Ständepolitikern. Er entstammte einer bereits seit dem 14. Jahrhundert im Land nachweisbaren Adelsfamilie, die vor allem unter seinem Vater Wilhelm, der von 1578 bis 1584 Präsident des Hofkriegsrates war, zu den führenden Familien aufstieg. Seine Mutter war die steirische Adelige Eva Pögl von Reiffenstein. Geboren auf dem Familiensitz Kollmitz, erhielt er seine Ausbildung in Italien, wo er in Padua Jus studierte. Auch in Siena hielt er sich im Rahmen seiner Kavaliersreise auf.

Nach seiner Rückkehr wurde Wolfgang 1584 mit den landesfürstlichen Lehen seiner Familie, Kollmitz und Drösiedl, belehnt, und vollendete den von seinem Vater begonnenen Schlossbau in Drösiedl. Er trat in den landesfürstlichen Dienst ein, wo er zunächst als Landrechtsbeisitzer und nach seiner Ernennung zum niederösterreichischen Regimentsrat 1593 in der Statthalterei tätig war, die er nach 1600 auch zeitweise verwaltete. Eine Ernennung zum Statthalter verhinderte jedoch sein Bekenntnis zum evangelischen Glauben. Die bei Schloss Drösiedl liegende Pfarrkirche Aigen wurde zu einem Zentrum der Reformation. Wolfgang und sein Bruder Georg Andre ließen sie um 1600 zu einer Saalkirche der Spätrenaissance umbauen, eine Familiengruft anlegen und eine prächtige Marmortumba für ihre Eltern errichten.

Wolfgang verlor allerdings sein Amt in der Statthalterei, was er als Undank und Schmach empfand. Die Stände wählten ihn zum Verordneten des Herrenstands (1603). Angesichts der schärfer werdenden Maßnahmen im Zuge der Gegenreformation war es sein Anliegen, über die Landesgrenzen hinaus religionspolitisch tätig zu werden. 1603 unternahm er daher als Gesandter der Stände eine in aller Heimlichkeit vorbereitete Reise an mehrere deutsche Fürstenhöfe, um die Fürsten über die Vorgänge zu informieren und um Unterstützung und vor allem Intervention beim Kaiser zu bitten. Seitens des Hofes wurde die Reise als Konspiration und Landesverrat angesehen und man ergriff die Gelegenheit, einen aktiven Gestalter der ständischen Politik - Wolfgang von Hofkirchen galt als "Haupträdelsführer in der Religion" - auszuschalten, indem man ihn unter Anklage stellte. Er trat in der Folgezeit immer wieder als Sprecher des evangelischen Herrenstandes auf und unterfertigte den Horner Bundbrief von 1608 an prominenter Stelle, nämlich als Dritter. 1609 erhielt er auf Grund der Capitulation-Resolution alle seine Freiheiten und Ehrenämter wieder zurück, zwei Jahre später starb er in Prag.