Gründungsurkunde des Stifts Göttweig
Diese für Göttweig zentrale Stiftungsurkunde Bischof Altmanns von 9. September 1083, die er anlässlich der Konsekration der Marienkirche ausgestellt gaben soll, ist eine Fälschung aus der Zeit nach 1164. Mit der Urkunde wurde die Gründung nun auch in einer schriftlichen Form "nachweisbar". Der darin aufgeführte Besitz, dem Kloster in der Zwischenzeit zugewachsen, ist demnach Teil des Stiftungsgutes, mit dem es ausgestattet wurde, und gehörte daher schon "von Beginn an" dem Kloster. Diese für die klösterliche Identität so wichtige Urkunde, die einen lang dauernden Gründungsvorgang einen eindeutigen "Anfang" gab, hatte reliquienähnlichen Charakter. Sie ist aus Pergament und wird in der Wahlurne für die Abtwahl verwahrt.