Einschränkung der Kinderarbeit
Im 18. Jahrhundert war Kinderarbeit in der Landwirtschaft, im Gewerbe und vor allem in den neu aufkommenden Fabriken allgemein üblich. Manche Fabriken unterhielten auch Kinderhäuser, wo die Kinder unter den schlechtesten Bedingungen untergebracht waren. Nachdem Joseph II. beim Besuch der Seidenflorfabrik Consolati in Traiskirchen im Jahr 1785 die katastrophalen Zustände gesehen hatte, ordnete er Schutzmaßnahmen an. Künftig sollte besser auf die Reinlichkeit der Kinder geachtet werden und jedes Kind ein eigenes Bett haben, statt zu viert oder fünft in einem Bett schlafen zu müssen. Die Bettwäsche sollte gewechselt und den Kindern auch frische Leibwäsche gegeben werden. Der Kreisphysikus hatte die Kinder zweimal jährlich zu visitieren und die Geistlichen wurden angewiesen, über die Zustände zu berichten. 1787 erließ der Kaiser ein Verbot der Kinderarbeit vor dem 9. Lebensjahr.
(Quelle: Landeschronik Niederösterreich, 2. Aufl. 1994, S. 263)