Hans Kudlich


*25.10.1823 bis †11.11.1917

Antrag zur Aufhebung der Grunduntertänigkeit

Die Reichsversammlung wolle beschliessen:
1. Dass die Einschränkung der persönlichen Freiheit durch das Band der Unterthänigkeit aufzuhören hat.
2. Dass Robot und Zehent, sowie alle anderen, die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes beschränkenden, nicht privatrechtlichen, sondern aus dem Verhältnisse der Grundherrlichkeit, Bergherrlichkeit, Vogteiherrlichkeit, Schutzobrigkeit, Dorfobrigkeit und des Lehensbandes entspringenden Lasten nicht mehr zu leisten sind.
3. Dass eine aus den Vertretern aller Provinzen gewählte Commission mit Zuziehung des Ministeriums mit thunlichster Beschleunigung über die etwaige Entschädigung und über die Einführung der neuen Gerichtsverfassung Gesetzesentwürfe auszuarbeiten habe.
4. Dass die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung von den Patrimonialgerichten inzwischen ausgeübt werden soll.
5. Dass darüber zur Beruhigung des Landvolkes eine feierliche Proclamation zu erlassen sei.
(Quelle: W. Kleindel, Das große Buch der Österreicher, 1987, S. 267)