Herzog Rudolf IV. (der Stifter)


*1.11.1339 bis †27.7.1365

Gründung der Universität Wien

Mit der Stiftungsurkunde von 12. März 1365 gründeten Herzog Rudolf IV. und seine beiden minderjährigen Brüder Leopold und Albrecht in Wien ein Generalstudium mit vier Fakultäten. Nach Pariser Vorbild wurden die Studenten in akademische Nationen eingeteilt. Der Rektor konnte nur aus der Artistenfakultät gewählt werden, die akademische Amtsperiode dauerte ein Jahr. Die Universität und ihre Mitglieder wurden von der weltlichen Gerichtsbarkeit eximiert. Zwischen Schottentor und Hofburg sollte ein eigenes Quartier entstehen, für die Studenten wurde ein Art Mieterschutz eingerichtet, sie erlangten Maut-, Zoll- und Steuerfreiheit. Als Kanzler der Universität wurde der Dompropst von St. Stephan eingesetzt.
Der Rudolfinische Stiftbrief wurde durch die Stiftungsurkunde Herzog Albrechts III., die dieser bald nach der päpstlichen Bewilligung zur Errichtung einer theologischen Fakultät (20. Februar 1384) ausstellte, erneuert und modifiziert: Das Rektorenamt konnte nun von allen Universitätslehrern bekleidet werden mit einer Amtsdauer von einem Semester. Nur Kleriker durften dieses Amt nicht ausüben. Dem Rektor wurde das Universitätsgericht zugesprochen, außerdem wurde er nicht mehr durch den Kanzler installiert. Vor allem aber wurde mit der Urkunde Albrechts III. das "Collegium ducale" für zwölf Artistenmagister gegründet.