Herzog Rudolf IV. (der Stifter)


*1.11.1339 bis †27.7.1365

"Österreichische Freiheitsbriefe" - Privilegium maius

Im Winter 1358/59 ließ Herzog Rudolf IV. in seiner Kanzlei die sog. "österreichischen Freiheitsbriefe", füng gefälschte Urkunden, herstellen. Innerhalb dieser Falsifikate nimmt das Privilegium maius als Erweiterung des bei dieser Gelegenheit vernichtete echten Privilegium minus (Erhebung Österreichs zum herzogtum durch Kaiser Friedrich I. von 17. September 1156) eine Sonderstellung ein. 
Die  "österreichischen Freiheitsbriefe":
1. Heinrich IV. erneuert dem Markgrafen Ernst die von alten römischen Kaisern, seinen Vorgängern, erteilten Privilegien (158 Oktober 4)
2. (Privilegium maius:) Kaiser Friedrich I. schlichtet den Streit zwischen Heinrich II. von Österreich und Heinrich den Löwen und erhebt Österreich zum Herzogtum (1156 September 17)
3. König Heinrich VII. bestätigt Herzog Leopold VI. die alten Privilegien und erweitert sie (1228 August 24)
4. Kaiser Friedrich II. bestätigt neuerlich die Privilegien und fügt neue hinzu (1245 Juni)
5. König Rudolf I. bestätigt mit Zustimmung der Kurfürsten seinen Söhnen Albrecht und Rudolf die ihren Ländern in alter Zeit gewährten Privilegien (1282 Juni 11).
Die letzte der Urkunden ist in deutscher Sprache verfasst und offensichtlich frei erfunden, während die anderen Stücke echte Elemente aufweisen. Wesentlich ist, dass alle Vorrechte nicht dem jeweiligen Empfänger persönlich, sondern ihren Ländern verliehen wurden, so dass die Habsburger in die den Babenbergern verliehenen Rechte eintreten konnten.
Mit der Bestätigung der Freiheiten durch Kaiser Friedrich III. 1453 wurden alle Vorrechte, die Herzog Rudolf IV. für sich und sein Haus beanspruchte, Reichsrecht.