Stadterhebung und Wappenverleihung im Jahr 1480
Am 5. Juli 1480 gewährte Kaiser Friedrich III. Baden ein umfangreiches Privileg, mit dem er den Ort zur Stadt erhob und ihr ein Wappen verlieh, ein Schaff mit zwei Badenden - Mann und Frau - in rot-weiß-rotem Bindenschild: " . . . ain wappen unndt clainoth, mit namen unsern schild New-Österreich, unnd darin ain figur aines wildt-path mit figuren zweyer nackheten menschen, mann- unndt frawen pildt ... "
Die Einwohner durften sich nun "Bürger" nennen und hatten das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten. Die Stadt erhielt die Hochgerichtsbarkeit: Der Stadtrichter hatte das Recht, über Verbrechen zu urteilen, die mit dem Tod oder schweren Leibesstrafen bedroht waren. Weiters gewährte der Kaiser zusätzlich zum Wochenmarkt am Freitag einen zweiten Markt am Dienstag und gestattete den Bau einer Salzkammer sowie die Ausübung des Mautrechts innerhalb der Stadtmauern. Adel und Prälaten waren zur Zahlung von Steuern und anderen städtischen Abgaben verpflichtet.
Mit der Erhebung zur Stadt wurde Baden Mitglied des vierten Standes innerhalb der Landstände, der "Landschaft", die sich aus den Kurien der Prälaten, Herren, Ritter und landesfürstlichen Städte zusammensetzte, wobei die Stadt Wien die Hälfte der Sitze der Städtekurie innehatte. Baden war somit auf dem Landtag vertreten, was auch bedeutete, die dort beschlossenen Finanzlasten mitzutragen, was als "mitleiden" bezeichnet wurde.
(Quelle: Landeschronik Niederösterreich, 2. Aufl. 1994, S. 155)