Urkunde König Konrads III. von 1139
Mit der im Oktober 1139, im zweiten Jahr nach der Gründung ausgestellten Urkunde (Original im Stiftsarchiv Zwettl) übergab König Konrad III. auf Bitten und unter Mitwirkung von Herzog/Markgraf Leopold IV. dem Kloster Zwettl den von Hadmar I. von Kuenring gestifteten Besitz und gewährte dem Kloster Schutz und Vogtfreiheit. Durch diese königliche Urkunde erlangte die Stiftung Hadmars I. von Kuenring erst volle Rechtssicherheit.
Das Zwettler Stifterbuch erklärt die Rechtslage folgendermaßen:
"Es muss vermerkt werden, dass unser erster Gründer Hadmar das Land im Nordwald, wo er das Kloster zu erbauen beabsichtigte, vom Bayernherzog Leopold (= Herzog/Markgraf Leopold IV.) zu Lehen hatte; daher konnt er das Gründungsgut zur Erbauung einer Abtei nur dann schenken, wenn der genannte Herzog Leopold seine Zustimmung gab und gemeinsam mit ihm die Schenkung vollzog. Herzog Leopold selbst wiederum hatte seine Gebiete von Konrad II. (= Konrad III.), dem damaligen römischen König, zu Lehen."
Die Klostergründung hätte somit trotz Zustimmung des Landesfürsten Leopold IV. noch am Widerstand des Königs scheitern können. Außer Leopold IV., dem Halbbruder König Konrads, dürften auch noch Bischof Otto von Freising, der Bruder Leopolds und Zisterzienser, sowie besonders die Äbte Adam von Ebrach und Gottschalk von Heiligenkreuz beim König zugunsten von Zwettl interveniert haben, denn alle drei dem Zisterzienserorden angehörenden Geistlichen weilten im Juli 1139 am Königshof. Die Entvogtung einer Zisterze kommt hier erstmals in einer Königsurkunde vor.
(Quelle: Die Kuenringer - Das Werden des Landes Niederösterreich, NÖ Landesausstellung 1981, Katalog des NÖ Landesmuseums, Neue Folge Nr. 110, 1981, S. 170)